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Steuerrechtliche Aspekte der Betrieblichen Gesundheit

Sie erfahren, welche Steuerrechtlichen Aspekte der Betrieblichen Gesundheit Sie im Rahmen Ihrer BGM-Projekte berücksichtigen sollten. Ebenso erhalten Sie Informationen, wie Sie Maßnahmen des BGM aus steuerrechtlicher Perspektive gestalten sollten, sowie welche Gestaltungs- und Förderungsmöglichkeiten es gibt, um die gesundheitliche Situation Ihrer Mitarbeiter zielgerichtet zu verbessern.



Steuerrechtliche Aspekte der Betrieblichen Gesundheit

Gesundheit im Unternehmen nimmt einen immer größer werdenden Stellenwert innerhalb unserer Gesellschaft ein. Je umfangreicher und zielgerichteter ein Betriebliches Gesundheitsmanagement in das Unternehmen implementiert wird, umso besser stehen die Chancen für langfristig gesunde Mitarbeiter und damit einhergehenden Kosteneinsparungen in großer Höhe.

Vor allem der wirtschaftliche Faktor ist für viele Unternehmen ein großer Anreiz, um ein BGM ins Unternehmen zu integrieren. Durch eine Reduzierung der Fehlzeiten und Langzeiterkrankungen sparen sich Unternehmen hohe Summen im Bereich der Lohnfortzahlungskosten und Produktionsausfälle ein. Allerdings wissen Unternehmen häufig nicht, dass es in Verbindung mit dem BGM noch andere Wege gibt, aktiv Kosten einzusparen.

Die Beachtung von steuerrechtlichen Aspekten der Betrieblichen Gesundheit schafft ebenfalls Kosteneinsparungen in hohem Maße. Leider besteht über diese Aspekte häufig keinerlei Wissen, was dazu führt, dass Potenziale ungenutzt bleiben. Ein weiterer Punkt ist, dass Steuerberater Experten Know-how im Rahmen der steuerrechtlichen Aspekte besitzen, jedoch in den meisten Fällen die Fachkompetenz im Bereich der Betrieblichen Gesundheit nicht vorhanden ist. Dies führt dazu, dass auch Steuerberater häufig nicht das volle Potenzial der Möglichkeiten im BGM ausschöpfen, da Sie Maßnahmen des BGM und der BGF nicht differenziert betrachten können und entsprechend steuerlich falsch bewerten.

Somit ist das Wissen, um die Steuerrechtlichen Aspekte der Betrieblichen Gesundheit ein weiterer Baustein innerhalb eines erfolgreichen Betrieblichen Gesundheitsmanagements, welcher unbedingt Beachtung finden muss.

Der Blog Steuerrechtliche Aspekte der Betrieblichen Gesundheit soll Aufschluss darüber geben, welche finanziellen Vorteile durch eine steuerliche Förderung entstehen. Des Weiteren wird ersichtlich, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um von steuerlichen Förderungen zu profitieren sowie welche Gesetzesregelungen beachtet werden müssen.


Die Online-Schulung Steuerrechtliche Aspekte der Betrieblichen Gesundheit zeigt auf, wie Sie Maßnahmen des BGM aus steuerrechtlicher Perspektive gestalten sollten, sowie welche Gestaltungs- und Förderungsmöglichkeiten es gibt, um die gesundheitliche Situation Ihrer Mitarbeiter zielgerichtet zu verbessern.


Steuerlicher Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG

Voraussetzung zur steuerrechtlichen Förderung

Ein Ziel des Staates ist die gesundheitliche Förderung der Bevölkerung. Dies wird unter anderem mit Hilfe der Unternehmen umgesetzt. Um die Betriebliche Gesundheitsförderung für Unternehmen attraktiver zu gestalten, wird das Betriebliche Gesundheitsmanagement in bestimmten Fällen durch die Vorschrift des § 3 Nr. 34 Einkommen­steuergesetz (EStG) steuerlich besonders gefördert. Maßnahmen, welche den allgemeinen Gesundheitszu­stand eines Arbeitnehmers verbessern oder der Betrieblichen Gesundheitsförderung dienen, sind bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr und pro Arbeitnehmer lohnsteuer-­ und sozialversi­cherungsfrei.

Diese Förderung betrifft alle Arbeitnehmer des jeweiligen Arbeitgebers. Dies beinhaltet auch geringfügig Beschäftigte sowie angestellte Ehegatten und Gesellschafter-Geschäftsführer.

Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers sind solche, die zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden und der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Zudem müssen die Leistungen hinsichtlich ihrer Qualität, Zweckbin­dung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V genügen. Während der § 20 SGB V Regelungen zur Primärprävention definiert, befasst sich der § 20a SGB V mit den Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Konkretisiert werden die möglichen Handlungsfelder durch den „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands.

Der Spitzenverband definiert für die Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V Maßnahmen in den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement, und Suchtmittelkonsum. Beispiele für solche Maßnahmen sind Kurse zu gesunder Ernährung und Ernährungsberatung, Seminare zur Stressvermeidung sowie gesundheitsorientierte Bewegungsmaßnahmen.

Die Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V wird in arbeitsbedingte körperliche Belastungen, Betriebsverpflegung, psychosoziale Belastungen (Stress) sowie Suchtmittelkonsum unterteilt. Ziel der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist es unter Beteiligung der Beschäftigten und Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation der Arbeitnehmer zu analysieren, Vorschläge zur Verbesserung zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen.

Maßnahmen, welche nicht unter diese Kategorien fallen, sind nicht förderungsfähig. Ebenfalls werden nach der Geset­zesbegründung Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitness­studios und ähnlichen Einrichtungen nicht gefördert. Jedoch dürfen för­derungswürdige Maßnahmen im Sinne von §§ 20, 20a SGB V durch Drittanbieter durchgeführt werden. Es fallen also Zuschüsse des Arbeitgebers dann unter die Freibetrag-Regelung des § 3 Nr. 34 EStG, wenn die genannten Einrichtungen selbst Anbieter solcher Maßnahmen sind.

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Verfahren bei Inanspruchnahme einer steuerrechtlichen Förderung

Sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Förderung erfüllt, werden die Aufwendungen des Arbeitgebers als steuerfreie Einnahmen des Arbeitnehmers behandelt. In diesem Fall besteht keine Pflicht des Arbeitgebers Lohnsteuer und Sozialabgaben einzubehalten, anzumelden und abzuführen.

Um Haftungsrisiken auszuschließen, sollte der Arbeitgeber eine Bestätigung durch die Sozialversicherungsträger einholen. Es wird geprüft, ob die durchgeführten Maßnahmen den Anforderungen der §§ 20, 20a SGB V entsprechen. Die Bestätigung wird dem Betriebsstätten­finanzamt vorgelegt. Die Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers und die Bestätigung des Be­triebsstätten­finanzamtes sind mit den Lohnun­terlagen des Arbeitnehmers aufzubewahren.

Ob Maßnahmen zur Förderung der Betrieblichen Gesundheit den Anforderungen der §§ 20, 20a SGB V entsprechen, kann durch das Betriebsstättenfinanzamt nach § 42e Abs. 1 EStG gebührenfrei geprüft werden. Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e Abs. 1 EStG ist schriftlich zu beantragen, da ausnahmslos schriftliche Aussagen verbindlich sind.


Maßnahmen mit „überwiegend eigenbetriebliche Interesse“

Möchte ein Arbeitgeber mehr als 500€ im Jahr in die Gesundheitsförderung des Mitarbeiters investieren, so ist der übersteigende Betrag als Arbeitslohn zu versteuern.

Liegen Maßnahmen der Gesundheitsförderung jedoch im „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse”, sind die Aufwendungen des Arbeitgebers nicht als Arbeitslohn des Arbeitnehmers zu erfassen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 07.07.2004 liegt ein eigenbetriebliches Interesse vor, wenn die Maßnahmen der Gesundheitsförderung keinen Entlohnungs­charakter haben, sondern notwendige Begleiterscheinungen betrieblicher, funktionaler Ziel­setzungen sind. Ob es sich um ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse handelt, ist jeweils von den konkreten Zuständen des Einzelfalls abhängig.

Sofern ein eigenbetriebliches Interesse besteht, existiert keine Wertbegrenzung zur Gesundheitsförderung. Daher sollte stets zunächst geprüft werden, ob ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse besteht. Wenn dies der Fall ist, handelt es sich um keinen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer und die Leistungen sind insgesamt steuerfrei. Liegt kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse vor, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen von § 3 Nr. 34 EStG erfüllt sind. In diesem Fall sind Maßnamen bis zu 500€ pro Mitarbeiter pro Jahr steuerfrei. Der übersteigende Betrag wird steuerpflichtig.

Besteht Unsicherheit, ob die angebotenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung steuerfrei sind oder nicht, ist es ebenso wie bei der Steuerfreibetrag-Regelung empfehlenswert sich eine gebührenfreie telefonische Auskunft nach § 42e Abs. 1 EStG bei dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt einzuholen und sie schriftlich bestätigen zu lassen.



Der 44 Euro Sachbezug nach §8 Abs. 2 Satz 11 EStG

Eine weitere Möglichkeit gesundheitsorientierte Maßnahmen steuerfrei umzusetzen sind die 44€ Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um eine Zuwendung im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers oder um Annehmlichkeiten für den Arbeitnehmer handelt. Diesen Sachbezug darf ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn steuerfrei gewähren. Dabei ist es wichtig den Betrag von 44 € nicht zu überschreiten. Denn steuerfrei bleibt dieser geldwerte Vorteil nur, wenn die Freigrenze exakt eingehalten wird. Zur Berechnung werden alle unter § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG fallenden Sachbezüge summiert. Anzusetzen ist der Zeitpunkt an dem der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil erhält und nicht, wann dieser eingelöst wird.

Häufig werden solche Leistungen in Form von Gutscheinen oder Sachgeschenken umgesetzt. Im Gegensatz zum Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG sind hier auch Gutscheine für Fitnessstudios möglich.


Kostenträger in der Betrieblichen Gesundheit

Förderung der Betrieblichen Gesundheit durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen fördern Kurse zur Verbesserung der individuellen Gesundheit. Sie beteiligen sich nach § 20a SGB V an Präventionsangeboten mit bis zu 80 % der Kursgebühr pro Mitarbeiter, wenn es sich um Kurse aus mindestens acht Einheiten handelt. Inhalte der Kurse müssen aus folgenden Themenfeldern stammen:

  • Bewegungsgewohnheiten / arbeitsbedingte körperliche Belastungen

  • Ernährung / Betriebsverpflegung

  • Stressmanagement / psychosoziale Belastungen (Stress)

  • Suchtmittelkonsum

Maßnahmen, welche nicht diesen Handlungsfeldern zugeordnet werden können, dürfen nach §§ 20 und 20a SGB V nicht gefördert werden. Neben der finanziellen Förderung unterstützen Krankenkassen Unternehmen bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen.

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Nicht förderfähige Maßnahmen in der Betrieblichen Gesundheit

Die Förderung der Betrieblichen Gesundheit durch steuerlich begünstigte Mittel und Maßnahmen, welche  durch externe Kostenträger unterstützt werden, decken nicht alle Bereiche im Betrieblichen Gesundheitsmanagement ab. Daher ist es wichtig, sich nicht ausschließlich auf diese zu beschränken. Die Hinzunahme von Experten zur Etablierung eines strukturierten Betrieblichen Gesundheitsmanagements wird beispielsweise nicht bezuschusst. Um jedoch ein wirtschaftlich effektives BGM umzusetzen, muss vor der Gestaltung präventiver und gesundheitsförderlicher Maßnahmen eine entsprechende Vorbereitung getroffen werden. Dazu gehört die Nutzung eines systematischen Kennzahlenmanagements und die Analyse der Ursachen für Krankheit im Betrieb. Erst mit dieser Datengrundlage sollten förderbare präventive und gesundheitsförderliche Maßnahmen durchgeführt werden.


Akteure der Betrieblichen Gesundheit

Um Maßnahmen im Bereich der Betrieblichen Gesundheit umzusetzen, existieren unterschiedliche Dienstleister. Die Krankenkassen sind meist der erste Ansprechpartner für Unternehmen. Ihre Handlungsfelder umfassen Beratungstätigkeiten zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung sowie zum gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil. Des Weiteren werden überbetriebliche Vernetzungen angeboten.

Alternativen sind spezialisierte Consulting-Unternehmen, welche ebenfalls Projekte zur Förderung der Betrieblichen Gesundheit umsetzen. Diese bieten oft die bessere Alternative oder Ergänzung zu den Krankenkassen. Während Krankenkassen sich auf die Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen konzentrieren, kann durch kompetente Beratung der Consulting-Unternehmen das Betriebliche Gesundheitsmanagement systematisch strukturiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Bereiche Strategie, Kennzahlenmanagement und Arbeitssicherheit. Damit lassen sich mögliche Maßnahmen der Krankenkassen zielorientierter planen.

Die Beratung durch ein spezialisiertes Consulting-Unternehmen sichert dem Auftraggeber eine hohe Wirtschaftlichkeit durch den Einsatz eines BGM zu, denn die Beratung kann für den Auftraggeber und das Consulting-Unternehmen nur erfolgreich sein, wenn die, durch zielgerichtete Maßnahmen, reduzierten Kosten die Investition in eine Beratung rechtfertigen. Dieser Aspekt wird von Krankenkassen zumeist vollständig außer Acht gelassen, da Krankenkassen sich häufig in einem Interessenkonflikt befinden. Ihre Leistungen werden aus einem Budgettopf des GKV-Bundes finanziert. Die Höhe der Mittel, welche einer Krankenkassen zur Verfügung stehen, sind abhängig von den in BGM- und BGF Maßnahmen getätigten Ausgaben. Hieran werden die Unternehmen zumeist vertraglich mit einem prozentualen Anteil beteiligt. Die Wirksamkeit, sowie der Effizienzgrad der Maßnahmen, ist für Krankenkassen größtenteils irrelevant, da Ihr wirtschaftliches Ergebnis hiervon nur bedingt abhängig ist. Durch eine ausschließliche Beratung und Betreuung durch Krankenkassen im Bereich des BGM erleiden Unternehmen daher häufig erhebliche wirtschaftliche Nachteile, insbesondere durch ungenutzte Potenziale der Krankheitskostenreduzierung.

Ein weiterer Akteur der betrieblichen Gesundheit ist die iga (Initiative Gesundheit und Arbeit), welche sich aus dem BKK Dachverband e.V., dem AOK Bundesverband, dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammensetzt. Auch mit der iga können Unternehmen Kontakt aufnehmen, um Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheit umzusetzen.

Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit eine Kooperation mit Fitnessstudios oder Gesundheitszentren einzugehen, um den Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben an Ihrer Gesundheit zu arbeiten.



Resümee

Im deutschen Steuerrecht existieren mehrere Möglichkeiten Maßnahmen zur Förderung der Betrieblichen Gesundheit lohnsteuer-­ und sozialversi­cherungsfrei anzubieten. In diesem Blog wurden drei mögliche Modelle vorgestellt:

  • "500 Euro-Paragraph"

    • Gesetzl. Regelung zur Unterstützung BGM (§3, 34 EStG)

    • Keine Analyse notwendig 

    • Maßnahmen müssen nach „Präventionsleitfaden“ gestaltet werden

    • Lohnsteuerbefreiung Freibetrag 500 € pro Mitarbeiter/Jahr

  • Bedarfsorientierung

    • „Maßnahmen sind im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“

    • Bedarfsbestimmung, Analyse 

    • Zielführende Maßnahmen

    • Lohnsteuerbefreiung, kein Kostenlimit für BGM- Projekt

  • Sachbezüge

    • Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge (§8, 2 Satz 11 EStG) 

    • Keine Analyse notwendig 

    • keine Vorgaben für Gestaltung Maßnahmen 

    • Lohnsteuerbefreiung , maximale Grenze von 44 €/ Monat

Außerdem wurde deutlich, dass sich ein Unternehmen nicht ausschließlich auf die förderfähigen Maßnahmen beschränken solle. Denn vor allem eine systematische Entwicklung der Struktur des BGM führt zum Erfolg der förderfähigen Maßnahmen. Unternehmen, welche bei dieser Entwicklung Unterstützung benötigen, können auf externe Experten zurückgreifen.

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Gesundheitsberichte lesen und analysieren

Sie erhalten Informationen, wie Sie Gesundheitsberichte lesen und analysieren, welche Informationen im Bezug auf die Mitarbeitergesundheit Sie sinnvoll nutzen können und wie Sie diese zielgerichtet interpretieren, um bessere Erfolge im BGM zu erzielen.

Gesundheitsberichte lesen und analysieren

Betriebliche Gesundheitsberichte geben Aufschluss darüber, wie es um den Gesundheitszustand der Belegschaft steht und in welchen Bereichen des Unternehmens starke Belastungsfaktoren vorzufinden sind. Solche Gesundheitsberichte werden in den meisten Fällen von den diversen Krankenkassen erstellt. Allerdings ist es ebenfalls möglich, einen Gesundheitsbericht auf Grundlage von eigenen internen Unternehmensrecherchen zu erstellen oder auf eine externe Beratung für die Erstellung eines Gesundheitsberichts zurückzugreifen. Des Weiteren erstellen Stiftungen, Institutionen sowie der Bund Gesundheitsberichte, die allerdings allgemein auf die gesamte Bevölkerung ausgerichtet sind.

Der Gesundheitsbericht ist ein BGM-Tool, dass BGM-Verantwortliche dabei unterstützt, die größten Belastungsschwerpunkte und Herausforderungen im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements aufzudecken, um darauf aufbauend zielgerichtete Maßnahmen ableiten zu können. Ein Gesundheitsbericht kann ebenfalls dazu genutzt werden, um den Wirkungsgrad von durchgeführten Maßnahmen zu bewerten. Wesentliche Ziele, die man mit der Analyse eines Gesundheitsberichtes erreichen kann, sind die systematische Informationsgewinnung über das Krankheits- und Unfallgeschehen in einem Unternehmen, die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für eine passende Maßnahmenauswahl, sowie die Entwicklung einer Arbeitshypothese für weitergehende Analysen.

Leider ist vielen Unternehmen das Potenzial solcher Gesundheitsberichte noch nicht bewusst und es werden keinerlei Analysen auf Grundlage eines solchen Berichtes durchgeführt. Somit haben Unternehmen häufig keine Anhaltspunkte über den genauen Gesundheitszustand der Belegschaft oder über vorliegende Belastungsschwerpunkte. Die Folgen sind zu meist ein hoher Krankenstand, damit einhergehend hohe Personalaufwendungen, eine geringe emotionale Bindung vonseiten der Mitarbeiter an das Unternehmen, sowie ein BGM mit einem geringen Wirkungsgrad, da Maßnahmen nicht auf dem Fundament einer weitreichenden Analyse ausgewählt werden können und somit keinerlei Effekte zu erwarten sind.

Ein weiteres Problem ist, dass vor allem die für das BGM zuständigen Personen häufig ein Know-how Defizit im Bereich der Analyse von Gesundheitsberichten aufweisen. Der größte Problemfaktor ist in den meisten Fällen, aus den vorhandenen Daten Rückschlüsse auf das eigene Unternehmen zu ziehen und darauf aufbauend zielgerichtete Vorgehensweisen zu treffen. Häufig werden Gesundheitsberichte bei den zuständigen Krankenkassen durch die Unternehmen angefordert, diese jedoch nicht weiter verarbeitet. Dies bedeutet, dass Gesundheitsberichte nur einen wirklichen Mehrwert schaffen, wenn die Zuständigkeiten in der Lage sind, diese Berichte zu verstehen, sie analytisch zu behandeln und daraus Rückschlüsse zu ziehen.

Der Blog Gesundheitsberichte lesen und analysieren soll dem Leser Aufschluss darüber geben, wie Gesundheitsberichte optimal für ein Unternehmen genutzt werden können und welchen Mehrwert ein Gesundheitsbericht mit sich bringt. Weiter soll allerdings ebenfalls beleuchtet werden, in welchen Bereichen Gesundheitsberichte Defizite aufweisen.


Sie erlernen, wie Sie Gesundheitsberichte lesen und analysieren, welche Informationen im Bezug auf die Mitarbeitergesundheit Sie sinnvoll nutzen können und wie Sie diese zielgerichtet interpretieren, um bessere Erfolge im BGM zu erzielen.


Die Inhalte eines Gesundheitsberichts

Bei der Beschaffung eines Gesundheitsberichts bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Eine der gängigsten Möglichkeiten ist die Anforderungen eines Gesundheitsberichtes bei der jeweiligen Krankenkasse. Je mehr Arbeitnehmer bei der gleichen Kasse versichert sind, umso aussagekräftiger sind die Daten und Fakten zum Gesundheitszustand der Mitarbeiter. Des Weiteren erleichtert dies den gesamten Erstellungsprozess eines Gesundheitsberichtes, da sonst die Daten aus unzähligen verschiedenen Quellen zusammengetragen und vereinheitlicht werden müssen.

Die Auswertung erfolgt in der Regel über die Parameter Arbeitsunfähigkeit, Krankheitsart und Mitgliederstruktur über einen Zeitraum von einem Jahr. Aus diesen Parametern können verschieden Vergleiche und Rückschlüsse gezogen werden. So sind Vergleiche des Unternehmens mit der entsprechenden Branche, mit diversen Unternehmensbereichen sowie der Vergleich der Beschäftigten, auf Grundlage einer Alter-Geschlechts-Standardisierung, in hohem Maße umsetzbar. Die Arbeitsunfähigkeitsanalyse ist ein weiterer Bestandteil eines Gesundheitsberichts der Krankenkassen. Hierbei erfolgt die Auswertung über die Parameter Häufigkeit und Verteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Betrieb, Krankheitsdauer sowie Krankheitsdiagnose. Die daraus gewonnenen Zahlen werden dann mit den jeweiligen Unternehmensdaten verknüpft. Im Kontext der Unternehmensdaten, spricht man vorrangig von der Art des Arbeitsplatzes (Arbeitsbereich/Kostenstellen), in dem ein Beschäftigter tätig ist. Der Vergleich von Arbeitsunfähigkeitszeiten und den häufigsten Krankheitsarten mit Durchschnittswerten der Branche sowie betriebsintern zwischen verschiedenen Tätigkeitsbereichen führt dazu, dass Belastungsschwerpunkte im Unternehmen identifiziert werden können. Auf diesen Erkenntnissen können im nächsten Schritt zielgerichtete Maßnahmen entworfen werden, die genau an den entsprechenden Belastungsschwerpunkten ansetzen.


Die Aussagekraft von Gesundheitsberichten steigern

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Die Auswertungen von Daten zur Arbeitsunfähigkeit oder der Vergleich von Unternehmensbereichen innerhalb eines Gesundheitsberichts sind nicht ausreichend, um umfassend den Gesundheitszustand seiner Belegschaft festzustellen und alle Belastungsfaktoren zu identifizieren.

Um die Aussagekraft der Analyse zu erhöhen, bietet es sich an in Verbindung mit einem Gesundheitsbericht weitere Informationen zu erheben. Hierbei sollte als erster Schritt eine Feststellung und Bewertung von internen Unternehmensressourcen erfolgen, die aktiv genutzt werden können. Befindet sich im Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt oder ein Sozialberater, dann sollte man diese Personen auch aktiv mit in den Analyseprozess einbeziehen. Liegen Strukturen und Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung oder eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vor, so sollte man diese Strukturen weiter ausbauen und Analysen durchführen. Die Nutzung interner Ressourcen ist der erste Schritt, um die Aussagekraft von Informationen in Verbindung mit einem Gesundheitsbericht zu erhöhen.

Zusätzliche Informationen zu einem Gesundheitsbericht können durch eine Betriebsbegehung, durch die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung, durch betriebsärztliche Untersuchungen oder durch Zahlen und Daten über die Fluktuation- und Absentismusquote erhoben werden. Dies schafft ein detaillierteres Bild, welche Belastungsfaktoren Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Mitarbeiter haben.

Des Weiteren sollten die Mitarbeiter für die weitere Informationsbeschaffung herangezogen werden. Ein Gesundheitsbericht gibt Einblicke über den Gesundheitszustand der Mitarbeiter und der Belastungsschwerpunkte im Unternehmen. Auf Grundlage dieser ersten Erkenntnisse kann aufbauend eine zielgerichtetere Mitarbeiterbefragung durchgeführt werden. Somit besteht die Möglichkeit, die Fakten und Daten aus dem Gesundheitsbericht zu festigen oder auch neue Erkenntnisse im Bereich des Gesundheitszustandes der Mitarbeiter und der Belastungsfaktoren im Unternehmen herauszufiltern.



Der Return-of-Investment eines Gesundheitsberichts

Der Return-of-Investment (ROI) ist ein Parameter, um den Wert einer durchgeführten Maßnahme in Relation zu den getätigten Ausgaben zu setzen. Der ROI ist für jedes Unternehmen von großer Bedeutung, da der wirtschaftliche Gewinn im Vordergrund jeder durchgeführten Aktivität steht. Durch eine strukturierte Analyse von vorhandenen Gesundheitsberichten schafft ein Unternehmen in vielerlei Hinsicht einen hohen Mehrwert für sich und seine Mitarbeiter.

Eine genaue Identifikation des Gesundheitszustandes der Belegschaft ermöglicht es zielgerichtete Maßnahmen zu entwerfen. Diese Maßnahmen setzen direkt an den jeweiligen Belastungsfaktoren an, die Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Mitarbeiter haben. Dieser Fakt spart in hohem Maße Ressourcen ein. Zum einen werden zeitliche Ressourcen aufgrund der klaren Maßnahmenauswahl eingespart, zum anderen sind Auswirkungen im Bereich der finanziellen Ressourcen zu erwarten. Maßnahmen, die sich direkt an den vorliegenden Belastungsfaktoren der Mitarbeiter ausrichten, schützen die Mitarbeiter vor Überlastungen, stärken die individuellen sowie gesundheitlichen Ressourcen der Mitarbeiter und erhalten diese somit längerfristig leistungsfähig. Dies führt zu verminderten Fehlzeiten und Langzeiterkrankungen und hält dadurch Kosten für Lohnfortzahlungen gering.


Empfehlungen im Rahmen eines Gesundheitsberichts

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Um einen Gesundheitsbericht optimal zu nutzen, ist es sinnvoll ein paar zielgerichtete Aspekte zu beachten. Der wichtigste Aspekt ist das Verständnis über einen Gesundheitsbericht. Liegt kein Know-how für die enthaltenen Daten und Fakten vor, ist das ganze Tool wertlos und eine umfangreiche Analyse nicht möglich. Fehlt dieses Verständnis, ist es ratsam sich in diesem Bereich fortzubilden. Ein effektives und zeitsparendes Tool ist eine Online-Schulung über das Lesen und Analysieren von Gesundheitsberichten zu absolvieren. Hierbei erlangen die zuständigen Personen umfangreiches Expertenwissen und können somit Gesundheitsberichte in Ihrer kompletten Form verstehen, analysieren und Rückschlüsse für das eigene Unternehmen herausfiltern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kontinuität im Rahmen eines Gesundheitsberichts. Erlangte Informationen, Zahlen und Daten sollten in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Eine regelmäßige Anforderung von Gesundheitsberichten oder das Erheben von Zahlen, Daten und Fakten ist ein wesentlicher Bestandteil, um sich permanent auf dem aktuellsten Wissensstand im Rahmen der Mitarbeitergesundheit zu befinden. Die Verknüpfung von neuen Daten mit vergangenen Daten ist ein weiterer Faktor, um fortlaufend das komplette Betriebliche Gesundheitsmanagement zu modifizieren und auf veränderte Gegebenheiten vorbereitet zu sein.

Krankenkassen sind bei der Datenerhebung und der Datenanalyse für den Gesundheitsbericht an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzes § 3 Absatz 1 gebunden. Eine rechtliche Grundlage, die ein Unternehmen bei der Anforderung eines Gesundheitsberichts zu beachten hätte, gibt es nicht. Allerdings sind die Datenschutzregelungen bei der Erhebung von unternehmensinternen Zusatzinformationen (Mitarbeiterbefragung, Psychische Gefährdungsbeurteilung, betriebsärztliche Untersuchungen usw.) in hohem Maße zu beachten.


Vorliegende Defizite eines Gesundheitsberichts

Die heterogene Krankenversicherungsstruktur stellt für die Aussagekraft eines Gesundheitsberichts eine immer größer werdende Herausforderung dar. Heutzutage ist es enorm einfach die Krankenkasse zu wechseln, womit es relativ selten geworden ist, dass der Großteil der Arbeitnehmer bei der gleichen Krankenkasse versichert ist. Einen einheitlichen Gesundheitsbericht zu erfassen ist dadurch mit sehr viel Aufwand verbunden. Somit ist unternehmensintern zu klären, wie viele Arbeitnehmer bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, um abwägen zu können, ob ein angeforderter Gesundheitsbericht ausreichend Aussagekraft besitzen würde.


Fazit zum Gesundheitsbericht

Der Gesundheitsbericht ist ein Analysetool, welches das Potenzial besitzt, einen hohen Mehrwert zu liefern. Allerdings sind verschiedene Aspekte zur erfolgreichen Nutzung zu berücksichtigen. Es muss in jedem Falle das Verständnis für einen Gesundheitsbericht und dessen Analyse vorliegen; ohne dieses Verständnis kann keine optimale Bewertung erfolgen und somit keinerlei Rückschlüsse gezogen werden. Des Weiteren sollte man in Verbindung mit einem Gesundheitsbericht weitere Zusatzinformationen im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung, Psychischen Gefährdungsbeurteilung oder betriebsärztlichen Untersuchung erheben. Dadurch steigert sich die Aussagekraft über den Gesundheitszustand der Mitarbeiter und vorliegende Belastungsschwerpunkte. Weiter sollte eine kontinuierliche Analyse eines Gesundheitsberichts in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. So ist ein Unternehmen auf stetig wechselnde Veränderungen im Bereich der Mitarbeitergesundheit und der Belastungsfaktoren vorbereitet. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte verspricht die Analyse eines Gesundheitsberichts weitreichende Erfolge für das Unternehmen sowie einen hohen Return-of-Investment.

Quellenangabe:

Haufe: Gesundheitsberichte (URL: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gesundheitsbericht_idesk_PI42323_HI672849.html) (Stand: 06.02.2019)

INFOLINE GESUNDHEITSFÖRDERUNG: Betrieblicher Gesundheitsbericht (URL: https://www.infoline-gesundheitsfoerderung.de/instrumente/betrieblicher-gesundheitsbericht/) (Stand: 06.02.2019)

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